Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 43 Abs 1 GKG, § 4 Abs 1 ZPO, § 485 ZPO
Kostenentscheidung: Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten eines dem Hauptverfahren vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 43 Abs. 1; ZPO § 4 Abs. 1; ZPO § 485
Berücksichtigung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei der Bemessung des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei der Bemessung des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens
Verfahrensgang
- LG Limburg, 27.04.2009 - 4 O 302/07
- OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05
Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09
Allerdings gilt der Grundsatz, dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens gehören und von der dort getroffenen Kostenentscheidung mit umfasst werden, sofern nur die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (BGH BauR 2006, 865 [juris Rn. 11];… BauR 2004, 1487 [juris Rn. 8]); denn das selbstständige Beweisverfahren und das anschließende Klageverfahren sind insoweit als Einheit anzusehen (…OLG Celle, OLGR 2003, 354 [juris Rn. 6, 7]). - BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94
Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09
Das selbständige Beweisverfahren kennt im Grundsatz - abgesehen von der Regelung in § 494 a ZPO, die hier nicht einschlägig ist - keine Kostenentscheidung (BGHZ 132, 96 [juris Rn. 21]), was seinen Grund darin findet, dass im selbständigen Beweisverfahren nicht festgestellt werden kann und darf, wer letztlich obsiegt oder unterliegt (OLG Hamm, OLGR 1993, 2, 3;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 126). - BGH, 24.06.2004 - VII ZB 34/03
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Hauptsache
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09
Allerdings gilt der Grundsatz, dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens gehören und von der dort getroffenen Kostenentscheidung mit umfasst werden, sofern nur die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (…BGH BauR 2006, 865 [juris Rn. 11]; BauR 2004, 1487 [juris Rn. 8]); denn das selbstständige Beweisverfahren und das anschließende Klageverfahren sind insoweit als Einheit anzusehen (…OLG Celle, OLGR 2003, 354 [juris Rn. 6, 7]). - OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03
Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09
Allerdings gilt der Grundsatz, dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens gehören und von der dort getroffenen Kostenentscheidung mit umfasst werden, sofern nur die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (…BGH BauR 2006, 865 [juris Rn. 11];… BauR 2004, 1487 [juris Rn. 8]); denn das selbstständige Beweisverfahren und das anschließende Klageverfahren sind insoweit als Einheit anzusehen (OLG Celle, OLGR 2003, 354 [juris Rn. 6, 7]). - OLG Hamm, 14.10.1992 - 12 W 13/92
Begriff der Eignung zur Prozessvermeidung
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09
Das selbständige Beweisverfahren kennt im Grundsatz - abgesehen von der Regelung in § 494 a ZPO, die hier nicht einschlägig ist - keine Kostenentscheidung (…BGHZ 132, 96 [juris Rn. 21]), was seinen Grund darin findet, dass im selbständigen Beweisverfahren nicht festgestellt werden kann und darf, wer letztlich obsiegt oder unterliegt (OLG Hamm, OLGR 1993, 2, 3;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 126).
- LG Magdeburg, 14.06.2011 - 9 O 683/11
Nebenforderungen i.S.d.§ 331 Abs. 3 ZPO
Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Geltendmachung dieser Kosten als Nebenforderung ist zu verneinen, denn die Berücksichtigung als Teil der Kosten des vorliegenden Rechtsstreits ist die gegenüber einer selbständigen Geltendmachung prozessual einfachere Vorgehensweise (vgl. OLG Frankfurt, Beschl.v.25.05.2009 - 1 W 43/09-, zit.nach juris). - OLG München, 25.06.2010 - 10 U 5028/09
Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Einbeziehung in die …
25 Für die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruches als Schadensersatzanspruch besteht dann insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis (OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.05.2009 - 1 W 43/09 [Juris]). - OLG Frankfurt, 17.07.2020 - 17 W 15/20
Streitwertfestsetzung wegen vorprozessualer Kosten
Dies ist in der Rechtsprechung und der Literatur - soweit ersichtlich - nicht im Streit, so dass beispielgebend auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Mai 2009 - 1 W 43/09 -, Rn. 3 f., juris verwiesen wird.